European Association of Archaeologists

Die European Association of Archaeologists (deutsch: Europäische Vereinigung der Archäologen), kurz EAA, ist ein gemeinnütziger Verein, der für Archäologen und Wissenschaftler verwandter Disziplinen sowie interessierte Personen oder Einrichtungen in Europa und darüber hinaus offen ist. Er wurde 1994 auf einer Eröffnungssitzung in Ljubljana, Slowenien, gegründet, wo seine Statuten offiziell genehmigt wurden.[1] Die EAA wurde im Jahr 1999 vom Europarat anerkannt und im Jahr 2003 auf partizipativen Status umgestellt.[2] Der EAA gehören weltweit über 11.000 Mitglieder aus 60 Ländern an, die in der prähistorischen, klassischen, mittelalterlichen oder historischen Archäologie tätig sind. Die EAA hält eine jährliche Konferenz und veröffentlicht die Zeitschrift European Journal of Archaeology sowie den digitalen Newsletter The European Archaeologist (TEA). Der Sitz des Vereins befindet sich in Prag, Tschechien. Die EAA kommuniziert öffentlich in englischer Sprache.

Mission

Die EAA setzt berufliche und ethische Standards archäologischer Arbeit durch ihre Satzung,[3] den Verhaltenskodex, die Grundsätze der Umsetzung von Rettungsarchäologie und den Verhaltenskodex für die Ausbildung zur Feldforschung.

Die Ziele der EAA sind laut Satzung:

  • Die Entwicklung der archäologischen Forschung und den Informationsaustausch in der europäischen Archäologie zu fördern.
  • Die Verwaltung und die öffentliche Darstellung des archäologischen Erbes in Europa zu unterstützen.
  • Angemessene ethische und wissenschaftliche Standards in der archäologischen Arbeit zu fördern.
  • Die Interessen hauptamtlicher Archäologen in Europa zu vertreten.
  • Die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen, die vergleichbare Ziele besitzen, zu fördern.[4]

Die EAA gibt eine Zeitschrift heraus (European Journal of Archaeology), versendet zweimal im Jahr einen Rundbrief (The European Archaeologist) und organisiert Konferenzen und Seminare. Die EAA richtete den European Archaeological Heritage Prize (Preis des europäischen archäologischen Erbes) ein. Dieser wird regelmäßig an Einzelpersonen, Institutionen oder lokale und regionale Regierungen für herausragende Beiträge zur Erhaltung und Präsentation des europäischen Erbes verliehen.[4]

Eine Vollmitgliedschaft ist nur professionellen Archäologen möglich, andere können eine assoziierte Mitgliedschaft beantragen.

Anmerkungen

  1. Cleere, H. 1995. The EAA is up and running. The European Archaeologist 3: 1–3.; EAA Statutes
  2. Council of Europe Conference of INGOs http://coe-ngo.org/#/ingo/
  3. EAA Statutes. In: www.e-a-a.org. Abgerufen am 6. Dezember 2016.
  4. 4,0 4,1 EAA Satzung, deutsche Version (Memento vom 21. Mai 2008 im Internet Archive)

Weblinks

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