Jugendlocke

Die Jugendlocke bei Ramses II.

Die Jugendlocke (auch Horuslocke, Prinzenlocke, Prinzessinnenlocke, Seitenzopf) ist im Alten Ägypten das ikonografische Erkennungsmerkmal des Kindes. Als Insigne kennzeichnet es die tragende Person als rechtmäßigen Erben des Osiris. Der Seitenzopf ist mindestens seit dem Alten Reich als göttliches Abstammungsattribut belegt.

In frühen Abbildungen ist die Horuslocke beispielsweise im Totenkult an kappenartigen Kurzhaarfrisuren zu sehen. Die übliche Anbringung erfolgt später an einer knapp schulterlangen Rundperücke, die wiederum in den drei Ausführungen der Löckchen-, Glatt- und Strähnenperücke getragen wurde. Basierend auf Zugehörigkeit des Seitenzopfes zum Kind prägte die Ägyptologie den Begriff „Jugendlocke“. Träger sind sowohl Menschen- als auch Götterkinder.[1]

Hintergrund

Formen der Jugendlocke

Die Bezeichnung „Jugendlocke“ ist nicht ganz zutreffend, da es sich zumeist um einen geflochtenen Zopf handelt, dessen Ende zu einer Spirale gedreht ist. In den Darstellungen des Mittleren Reiches ist das Ende des Zopfes nach vorn eingerollt.[2]

Die Jugendlocke wurde in der Regel rechts getragen. In Reliefdarstellungen ist sie links oder rechts abgebildet, da die Jugendlocke bei einer Rechtswendung der Figur nicht zu sehen wäre. Am seitlichen Oberkopf wird eine Haarsträhne abgeteilt, die wiederum unterteilt in drei Einzelsträhnen geflochten wird. Der geflochtene Teil ist durch eine Spange vom oberen Ansatz getrennt.

Daneben gibt es noch Varianten wie beispielsweise der dreifach geflochtene Seitenzopf, dessen drei Enden in einer Spirale zusammenlaufen. Nur in seltenen Fällen handelt es sich um eine Haarlocke, die als ungegliederte Haarsträhne am Ansatz mit einer Spange zusammengefasst ist und ebenfalls in einer Spirale endet.

Hinsichtlich der göttlichen Jugendlocke sind weitere Spielarten bekannt. Der Horuslocke ist dabei als Seitenzopf aus drei Perlensträngen geflochten, die am unteren Ende krallenartig erscheinen und mythologisch mit der Göttin Mafdet in Verbindung stehen.

Mythologische Bedeutung

Neferu-biti (Schwester der Hatschepsut) als Kind mit Jugendlocke

Die Jugendlocke diente den Nachkommen des Königs nicht nur als Kennzeichnung des Kindes, sondern stellte auch die Verbindung zum jungen Horus dar. Als Sohn des Osiris war Horus als Thronanwärter ebenfalls Träger des Seitenzopfes.

Entsprechend trugen die Kinder des Königs als designierte Thronfolger aufgrund des mythischen Vorbildes die Horuslocke, die auf die damit verbundenen speziellen Aufgaben verwies. Ikonografisch wurden die Kinder nackt und am Finger lutschend dargestellt. Am kahlgeschorenen Kopf verblieb nur die Jugendlocke.

Amenophis I. nahm ebenso wie Thutmosis III. Rückgriff auf die spezielle Form des Mittleren Reiches, die im Zusammenhang mit der Wiederverwendung des Bildprogramms aus dem Mittleren Reich steht. Auch in der Spätzeit rückte erneut diese Darstellung des Seitenzopfes in den Mittelpunkt.

Mit Beginn des Neuen Reiches fiel der Jugendlocke als besonderes Merkmal der Prinzen und Prinzessinnen der 18. Dynastie eine zentrale Bedeutung zu. Auffällig war die Verwendung der Jugendlocke bei den Prinzessinnen, die als Kinder des herrschenden Königs auch als mögliche Thronfolger angesehen wurden und daher ebenfalls mit der Horuslocke ausgestattet waren.

Siehe auch

  • Sem-Priester

Literatur

  • Erika Feucht: Das Kind im Alten Ägypten – Die Stellung des Kindes in Familie und Gesellschaft nach altägyptischen Texten und Darstellungen. Campus-Verlag, Frankfurt am Main 1995, ISBN 3-593-35277-X.
  • Rolf Gundlach, Matthias Rochholz: Ägyptische Tempel. Gerstenberg, Hildesheim 1994, ISBN 3-8067-8131-1.

Einzelnachweise

  1. Sylvia Schoske, Dietrich Wildung: Gott und Götter im Alten Ägypten. von Zabern, Mainz 1992, ISBN 3-8053-1420-5, Nr. 85.
  2. Rolf Gundlach, Matthias Rochholz: Ägyptische Tempel. Hildesheim 1994, S. 304–307 und 310–311.

Weblinks

  • Brooklyn Museum New York: Relief of Khaemwaset. (Horuslocke bei Chaemwaset, Sohn von Ramses II.). Auf: brooklynmuseum.org; zuletzt abgerufen am 1. September 2016.

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