Flavius Merobaudes (Heermeister)

Flavius Merobaudes († 383 oder 388) war ein römischer Offizier fränkischer Herkunft.

Merobaudes diente bereits unter Kaiser Julian und organisierte die Überführung seiner Leiche. Wahrscheinlich im Jahr 375 wurde er vom römischen Kaiser Valentinian I. zum Heermeister (magister militum) ernannt.[1] Nach dessen Tod im selben Jahr war Merobaudes maßgeblich an der Erhebung Valentinian II. zum Kaiser des Ostens beteiligt. Er hatte auch auf den Herrscher des Westreiches, Valentinians älteren Bruder Gratian, großen Einfluss. Zwei Mal, 377 (zusammen mit Gratian) und 383 (zusammen mit Flavius Saturninus), bekleidete er das Konsulat (vgl. dazu die Liste der römischen Konsuln).[2] Dies stellte einen enormen Gunstbeweis dar, da wiederholte Konsulate seit der Zeit Konstantins in der Regel dem Kaiserhaus vorbehalten waren. Im Prozess gegen den korrupten Statthalter Romanus setzte er sich wohl für diesen ein, Romanus wurde schließlich freigesprochen.

Obwohl Merobaudes mit Erfolg unter Gratian diente, fiel er möglicherweise 383 von ihm ab und lief zum Usurpator Magnus Maximus über, doch ist sich die moderne Forschung nicht einig, welche Rolle Merobaudes im Zusammenhang mit der Erhebung des Magnus Maximus spielte. Auch über das weitere Leben des Merobaudes herrscht keine Klarheit: Eine Inschrift erwähnt ein drittes Konsulat für das Jahr 388, vor dessen Antritt Merobaudes aber verstorben sei. Womöglich ist er in den Selbstmord getrieben worden, wie der Panegyrikus des Pacatus berichtet (was manche Forscher aber auf das Jahr 383 projizieren).[3] Er wurde möglicherweise in Augusta Treverorum (dem heutigen Trier) begraben.[4]

Literatur

  • Arnold Hugh Martin Jones, John Robert Martindale, John Morris: Merobaudes 2. In: The Prosopography of the Later Roman Empire (PLRE). Band 1, Cambridge University Press, Cambridge 1971, ISBN 0-521-07233-6, S. 598–599.
  • Helmut Reimitz: Merobaudes. In: Reallexikon der Germanischen Altertumskunde (RGA). 2. Auflage. Band 19, Walter de Gruyter, Berlin/New York 2001, ISBN 3-11-017163-5, S. 572 f.

Anmerkungen

  1. Vereinzelt wird auch für 372 plädiert, was aber nicht die communis opinio darstellt.
  2. Zusammenfassend: PLRE I, S. 598 mit Quellenhinweisen.
  3. Zu Details vgl. Reimitz, Merobaudes, S. 573, sowie PLRE I, S. 599.
  4. Vgl. PLRE I, S. 599, allerdings ist die Identifizierung umstritten.

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