Kategorie:Weltkulturerbe Lübeck
Das Flächendenkmal des Weltkulturerbes der Lübecker Altstadt weist drei Bereiche aus:
- Den Bereich 1 bestehend in etwa aus der nördlichen und östlichen Altstadt von der Nordseite der Fischergrube entlang der Straße An der Untertrave um das Burgtor herum der Straße An der Mauer bis zur Mühlenstraße folgend. Weiter auf der Ostseite der Mühlenstraße und der Königstraße bis durch die Pfaffenstraße und Breite Straße bis zur Fischergrube.
- Das Gebiet 2 umfasst die südwestliche Altstadt, als das Viertel von der Holstenstraße bis um den Lübecker Dom, dort auch Dom-Viertel genannt. In diesem Bereich verläuft die Grenze in der Kartierung zum Teil durch die Baublöcke und grenzt im Bereich der Mühlenstraße an den Bereich 1.
- Der kleinste Teilbereich 3 umfasst das Rathaus mit dem Kanzleigebäude, der Marienkirche mit der ehemaligen Kapelle Maria am Stegel und die obere Mengstraße mit dem Buddenbrookhaus.
Die drei Teilbereiche umfassen insgesamt 81 Hektar (über 80 % der Gesamtfläche) der Lübecker Altstadt mit einer umgebenden Pufferzone von rund 694 Hektar. Die erhaltenen Teile des Lübecker Kaufmannsviertels, wie um das Schabbelhaus in der unteren Mengstraße, sind hingegen nicht Bestandteil des Weltkulturerbes. Insgesamt stehen in der Lübecker Altstadt über eintausend Profanbauten konkurrierend auch einzeln unter Denkmalschutz.
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