Kategorie:Schankwirtschaft
Definition: Getränkegeprägte Gastronomie ohne maßgebliche Unterhaltungsangebote, Bewirtungsstätten mit Ausschank von Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle. Für Gastronomie mit maßgeblichen Unterhaltungsangeboten siehe Kategorie:Musik-Club.
Grundlage für die Zuordnung ist die Zugehörigkeit zum Wirtschaftszweig 56301 des WZ 2008/NACE 3 [1].
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