Kategorie:Nach der Haager Konvention geschütztes Kulturgut in der Schweiz

Kategorie Geschütztes Kulturgut

Diese Kategorie enthält Artikel über Gebäude oder andere unbewegliche Einrichtungen in der Schweiz, die in die Liste zu schützender Kulturgüter im Sinne der 1954 verabschiedeten Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten aufgenommen wurden. Aus den Bestimmungen dieser Konvention ergibt sich für diese Güter eine Respektierungspflicht und eine Sicherungspflicht. Für den Fall eines bewaffneten Konflikts gilt beispielsweise ein Verbot der Zerstörung oder Beschädigung, des Diebstahls und der Plünderung sowie der Beschlagnahme. In Friedenszeiten schreibt diese Konvention bestimmte Schutz- und Sicherungsmaßnahmen vor.

Die Kulturgüter auf dieser Liste werden in Kriegszeiten mit dem nebenstehenden Schutzzeichen markiert. An Kulturgüter von internationaler Bedeutung kann dieses Zeichen in dreifacher Ausführung (in Dreiecksform angeordnet) angebracht werden. Allerdings gibt es international nur ein oberirdisches Kulturgut unter dem sogenannten Sonderschutz, nämlich Vatikan-Stadt.

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