Kategorie:Freimaurer
Anmerkung
Die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankerten Persönlichkeitsrechte lassen eine öffentliche Namensnennung lebender Bürger nur mit deren Einwilligung zu. Aus diesem Grunde werden in den unten aufgeführten Namensliste keine noch lebenden Freimaurer genannt, außer es geschieht durch eine öffentliche Verlautbarung durch Rundfunk, Presse, oder durch ein öffentliches Bekenntnis von Seiten der betreffenden Person.
Diese Kategorie Freimaurer wird bei jeder Person, von der ihre Mitgliedschaft in freimaurerischen Logen belegt ist, eingesetzt. Die Kategorisierung ist unabhängig davon, ob diese Eingruppierung eine erkennbare Bedeutung für das Leben der Person oder ob diese Person für Entwicklungen in Bereich der Freimaurerei eine besondere Bedeutung hatte und hat ihren Mehrwert in der Auswertung historischer Zusammenhänge.
Unterkategorien
Diese Kategorie enthält die folgenden 4 Unterkategorien (4 insgesamt):