Datei:Flag of Saarland.svg

Originaldatei(SVG-Datei, Basisgröße: 512 × 307 Pixel, Dateigröße: 187 KB)

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Brezhoneg: Banniel Saarland
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Français : Drapeau de la Sarre
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Nederlands: Vlag van Saarland
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Norsk bokmål: Saarlands flagg
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Polski: Flaga Saary
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Русский: Флаг Саара
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Flag of Saarland
country Germany
genutzt von Saarland
in Benutzung seit 1. Januar 1957 (9. Juli 1956)
entworfen von
Format 5 : 3
Form rectangular
FIAV ↑
Farben
 
black
 
red
 
gold
sonstige Eigenschaften Flagge hat 3 horizontale Streifen

Flagge enthält das Wappen

Beschreibung

Flagge des Saarlandes
Quelle: Fahnen Kössinger: Flaggenkatalog 2012, Seite 37
2012-06-29 von Ludger1961 (Diskussion) mit Inkscape aus PDF extrahiert und bearbeitet
 
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.

„Die Landesfarben sind Schwarz-Rot-Gold.
Das Landeswappen wird durch Gesetz bestimmt.“
[1]

„Die Landesfarben sind Schwarz-Rot-Gold.
Die Flagge des Saarlandes hat die Form eines Rechtecks, dessen Breite sich zur Länge wie drei zu fünf verhält, und zeigt in drei gleich breiten Querstreifen von oben nach unten die Landesfarben. Auf dem roten Streifen steht in der Mitte, in den schwarzen und in den goldenen Streifen je bis zur Hälfte übergreifend, das Landeswappen.
Die Landesflagge kann auch in der Form des Banners gesetzt werden.“
[2]

„Das Wappen des Saarlandes zeigt in einem gevierten Halbrundschild:
oben rechts einen goldgekrönten silbernen Löwen in blauem, von silbernen Kreuzen besätem Feld,
oben links in Silber ein rotes geschliffenes Balkenkreuz,
unten rechts in Gold einen roten Schrägrechtsbalken, belegt mit drei gestümmelten silbernen Adlern,
unten links in Schwarz einen rotgekrönten, rotbewehrten goldenen Löwen.“
[3]

Hinweise und Anmerkungen
  1. Artikel 62 der Verfassung des Saarlandes (SVerf) vom 15. Dezember 1947, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 14. Mai 2008 (Amtsbl. S. 986). Fundstelle: Amtsblatt des Saarlandes 1947 Nr. 67, S. 1077
  2. Artikel 1 des Gesetzes Nr. 508 über die Flagge des Saarlandes vom 9. Juli 1956 (Amtsblatt des Saarlandes 1956 Nr. 95, S. 1213, 1215), in Kraft seit dem 1. Januar 1957
  3. Artikel 1 des Gesetzes Nr. 509 über das Wappen des Saarlandes vom 9. Juli 1956 (Amtsblatt des Saarlandes 1956 Nr. 95, S. 1213, 1215), in Kraft seit dem 1. Januar 1957
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Dieses Bild stellt die Flagge einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Flaggen gemeinfrei („public domain“).
Flaggen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt, und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen.
Wappen Deutschlands
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