Kategorie:Nach der Haager Konvention geschütztes Kulturgut in Österreich

Kategorie Geschütztes Kulturgut

Diese Kategorie enthält Artikel über bewegliche und unbewegliche Kulturgüter in Österreich, die vom Bundesdenkmalamt in die Kulturgüterschutzliste im Sinne der 1954 verabschiedeten Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten aufgenommen wurden. Aus den Bestimmungen dieser Konvention ergibt sich für diese Güter eine Respektierungspflicht und eine Sicherungspflicht. Für den Fall eines bewaffneten Konflikts gilt beispielsweise ein Verbot der Zerstörung oder Beschädigung, des Diebstahls und der Plünderung sowie der Beschlagnahme. In Friedenszeiten schreibt diese Konvention bestimmte Schutz- und Sicherungsmaßnahmen vor.

Kulturgut aus dieser Liste soll mit dem nebenstehenden Schutzzeichen markiert sein. Maßgeblich für die Aufnahme in diese Kategorie ist jedoch nicht, ob ein Denkmal mit dem Schutzzeichen markiert ist (denn viele Denkmale in Österreich tragen noch alte, durch eine Gesetzesnovelle ungültig gewordene Schutzzeichen), sondern ob das Denkmal aktuell in der Kulturgüterschutzliste (abrufbar auf der Website des Bundesdenkmalamts) geführt wird.

Die Kategorie enthält nur Objekte, die als solches in der Kulturgüterliste enthalten sind. Indirekt enthaltene Objekte wie beispielsweise Gebäude, die Teil eines geschützten Ensembles sind, oder Gebäudeteile eines geschützten Gebäudes, werden nicht hier kategorisiert.

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