Kategorie:Badesee
- Kriterium ist Eignung in Infrastruktur und Wasserqualität: Eingetragen werden nicht alle Seen, in denen man Baden könnte oder tut, sondern diejenigen, die in einschlägigen Verzeichnissen zu Freizeitinfrastruktur, Gewässerqualitätsmonitoring und Betriebsstättengenehmigungen geführt werden.
- Für Europa gilt insbesondere Ausweisung nach Richtlinie 2006/7/EG (Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Februar 2006 über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung )
- Kleinere natürliche Seen, die gänzlich überprägt sind, und künstlich dafür angelegte Gewässer (Baggerseen) können zusätzlich auch als Kategorie:Badeanlage kategorisiert werden