Kategorie:Badegewässer
Badegewässer.
- Kriterium ist Eignung in Infrastruktur und Wasserqualität: Eingetragen werden nicht alle Gewässer, in denen man Baden könnte oder tut, sondern diejenigen, die in einschlägigen Verzeichnissen zu Freizeitinfrastruktur, Gewässerqualitätsmonitoring und Betriebsstättengenehmigungen geführt werden.
- Für Europa gilt insbesondere Ausweisung nach Richtlinie 2006/7/EG (Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Februar 2006 über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung )
- Kleinere natürliche Gewässer, die gänzlich überprägt sind, und künstlich dafür angelegte Gewässer können zusätzlich auch als Kategorie:Badeanlage kategorisiert werden
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